Urteil des BGH vom 07.12.2004 zur Anrechnung des erzielten Restwertes
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 119/04 Verkündet am: Dezember 2004 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249 Fb a ) Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, ist dem … Urteil des BGH vom 07.12.2004 zur Anrechnung des erzielten Restwertes weiterlesen
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