Urteil des BGH vom 07.12.2004 zur Anrechnung des erzielten Restwertes

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 119/04                                                                                                                     Verkündet am: Dezember 2004 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:              ja BGHZ:                           nein BGHR:                              ja BGB § 249 Fb     a ) Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, ist dem … Urteil des BGH vom 07.12.2004 zur Anrechnung des erzielten Restwertes weiterlesen